Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand April 2023
Die AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von FlowYoga.Hamburg, unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung (Off- oder Online), sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.
Der Einfachheit halber verwenden wir nachstehend die Begriffe „Vertragspartner“ und „FlowYoga.Hamburg“
- Allgemeines
Mit der Anmeldung zu den Angeboten von FlowYoga.Hamburg werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der dem Vertragspartner vorliegenden aktuellen Fassung anerkannt (Website, Auslage im Studio).
2. Nutzung des Studios in allen Bereichen
Der Vertragspartner ist berechtigt, den Kursraum und die dazugehörigen Nebenräume von FlowYoga.Hamburg innerhalb der Öffnungszeiten des Studios zu nutzen. Es gelten hier die allgemein bekannten Tarife zur Nutzung. Für einige Kurse und Zusatzleistungen, wie z.B. Personal Training, AerialYoga, Massagen, EMS-Training usw. können Sondergebühren erhoben werden. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.
Sofern eine Vorabnutzung vereinbart ist, richtet sich diese nach den gleichen Bedingungen.
Diese Bestimmungen gelten selbsterklärend nicht für Verträge, die zur reinen Online-Nutzung abgeschlossen wurden.
3. Leistungen:
3.1) Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von FlowYoga.Hamburg auf der FlowYoga.Hamburg Website, über Flyer und den von FlowYoga.Hamburg sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
3.2) Der Leistungsumfang richtet sich nach der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots.
3.3) Der Vertragspartner ist berechtigt, die von ihm gebuchten, bezahlten und im Vertragsumfang enthaltenen Leistungen der Trainer/Betreuer von FlowYoga.Hamburg in Anspruch zu nehmen. FlowYoga.Hamburg wird den Vertragspartner in die Handhabung aller angebotenen Leistungen sorgfältig einweisen und auf mögliche gesundheitliche Risiken hinweisen.
3.4) Online- und Offline-Angebote:
3.4.1) Sämtliche offenen Gruppenangebote wie Einzelkurse, Specials und Workshops werden, wenn möglich, grundsätzlich zeitgleich live im Studio und per Livestream angeboten.
Der Vertragspartner ist bei einer Teilnahme an einem Live-Angebot (Präsenzangebot) damit einverstanden, von den Online-Teilnehmern ebenfalls gesehen zu werden.
3.4.2) Geschlossenen Gruppenkurse die nur als Präsenzkurse gebucht wurden, können bei gesetzlichen Veränderungen, die eine Schließung des Studios oder eine Reduzierung der Teilnehmerzahlen vor Ort erzwingen, in Online-Kurse umgewandelt bzw., falls möglich auch zeitgleich per Livestream angeboten werden. Der Vertragspartner erklärt sich mit Abschluss des Vertrages damit einverstanden.
3.4.3) Eine Umwandlung in ein Online-Angebot ergibt für den Vertragspartner keinerlei Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr.
4. Vertragsabschluss:
Grundsätzlich finden alle Angebote von FlowYoga.Hamburg zeitgleich on- und offline statt. Ausgenommen davon sind sogenannte Einzelangebote und Retreats. sowie reine On- oder Offline-Angebote.
Die hier genannten Bestimmungen sind entsprechend anzuwenden.
4.1) Mitgliedschaften:
4.1.1) Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die das Mitglied (Nutzer) gegen Zahlung eines monatlichen oder einmaligen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des allgemeinen Stunden- und Kursangebotes des Studios, jedoch nicht zur Nutzung von Angeboten gemäß Ziffern 4.3 bis 4.5 berechtigen. Die Mitgliedschaften sind nicht übertragbar. Die Dauer des Vertrages sowie seine Kündigungsmöglichkeiten sind in Vertragsform geregelt.
4.1.2) Mitgliedschaftsverträge verlängern sich nach Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit automatisch um den im Mitgliedschaftsvertrag definierten Zeitraum, wenn sie nicht gemäß Ziffer 5 gekündigt wurden. Der monatliche Betrag der Mitgliedschaft richtet sich bei Verlängerung auf den zu dieser Zeit geltenden Mitgliedschaftsbetrag.
4.1.3) Unterjährige Vertragsänderungen können nur in den nächsten höheren Tarif vorgenommen werden. Eine Abstufung in eine untere Vertragsstufe ist erst nach der regulären Vertragslaufzeit möglich. Wird eine Vertragsänderung unterjährig vorgenommen, beginnt die Vertragslaufzeit von vorne. Änderung der Anschrift und der Bankverbindungen des Vertragspartners sind FlowYoga.Hamburg unverzüglich mitzuteilen.
4.1.4) Wird der Studententarif (bis 27 Jahre) genutzt, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, zu jedem neuen Semester unaufgefordert eine aktuelle Studienbescheinigung vorzulegen.
Für alle weiteren vergünstigten Mitgliedschaften sind die entsprechenden Nachweise bei Abschluss des Vertrages und bei Veränderungen unaufgefordert vorzulegen.
4.2) Einzel- und Punktekarten und Sonderangebote:
4.2.1) Einzelkarten sind nur für den vorab gebuchten Einzel-Kurs gültig.
Die gekaufte Karte ist ohne Ausnahme nicht erstattungsfähig oder übertragbar.
4.2.1) 5er- und 10er-Karten gelten rechtlich als Gutscheine und sind deshalb ab der ersten Inanspruchnahme zeitlich unbegrenzt gültig.
Die gekaufte Karte ist ohne Ausnahme nicht erstattungsfähig oder übertragbar.
4.2.3) Die jeweilige Geltungsdauer von Sonderangeboten ist aus dem entsprechenden Angebot auf der Website von FlowYoga.Hamburg ersichtlich.
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist wegen Krankheit, Urlaub oder ähnlichem seitens des Käufers nicht möglich. Sollte ein Termin von FlowYoga.Hamburg nicht eingehalten werden, kann über eine entsprechende Verlängerung verhandelt werden, falls in der entsprechenden Woche kein Ersatztermin möglich ist.
Das gekaufte Sonderangebot ist ohne Ausnahme nicht erstattungsfähig oder übertragbar.
4.3) Einzelangebote:
Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von FlowYoga.Hamburg enthalten sind, wie Personaltraining, Massagen, EMS-Training u.ä. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif. Ihre Buchung gilt ebenfalls als verbindlicher Vertrag.
4.4) Sonderveranstaltungen:
Sonderveranstaltungen sind ebenfalls gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von FlowYoga.Hamburg enthalten sind, wie Workshops, Specials, Retreats u.ä..
Ihre Buchung gilt ebenfalls als verbindlicher Vertrag.
Weiteres siehe unter Ziffer 4.5.
4.5) Präventions- und sonstige geschlossene Gruppenkurse:
Kurse dieser Art sind ebenfalls gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von FlowYoga.Hamburg enthalten sind.
Ihre Buchung gilt ebenfalls als verbindlicher Vertrag.
Weiteres siehe unter Ziffer 4.5.
4.5) Vertragsmodalitäten für 4.4 und 4.5 (Sondertermine):
4.5.1) Die Anmeldung für die unter 4.3 und 4.4 aufgeführten Sondertermine ist telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder online über das Buchungsportal möglich. Mit der Anmeldung gibt der Vertragspartner/Anmeldende das Angebot auf Abschluss eines Vertrages verbindlich ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle weiteren in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei einer Gruppenanmeldung (beispielsweise Firmen-Kurse) schließt der Anmeldende einen Teilnahmevertrag für eine feste Gruppe ab.
4.5.2) Der Vertrag kommt stets mit der Annahme durch FlowYoga.Hamburg zustande, über die der Vertragspartner schriftlich oder per E-Mail direkt informiert wird. Ist die Teilnahme oder Anmeldung nicht möglich, etwa weil die Maximalteilnehmerzahl eines Kurses bereits erreicht ist, erhält der Anmeldende ein Ablehnungsschreiben und es kommt kein Vertrag zustande.
4.5.3) FlowYoga.Hamburg behält sich vor, den Sondertermin bis sieben Tage vor Durchführung des Sondertermins ohne Angabe von Gründen abzusagen. Eine spätere Absage ist unter Angabe der Gründe, beispielsweise Krankheit des Terminleiters, möglich. Ansprüche des Vertragspartners wegen Absage des Sondertermins sind ausgeschlossen.
4.5.4) Bei einer zeitlichen Verlegung des Sondertermins kann der Vertragspartner zwischen der Teilnahme am Ersatz-Termin oder einer Rückerstattung der bereits geleisteten Gebühr für den Sondertermin wählen.
4.5.5) Sollte eine Teilnahme des Vertragspartners an einem Sondertermin nicht möglich sein, so kann der Platz an eine andere Person übertragen werden. Hierzu bitten wir um rechtzeitige Information per Email (mindestens 24 Stunden vor Termin-Beginn). Weitere Informationen siehe unter Ziffer 6.3.1.1.
4.5.6) Sollte die Sonderveranstaltung von FlowYoga.Hamburg ersatzlos abgesagt werden müssen, wird die vorab geleistete Gebühr zu 100% zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere Schadensersatzansprüche wie Reise- oder Hotelkosten bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung, sind ausgeschlossen.
5. Kündigung Mitgliedschaften (On- und Offline):
5.1.1) 12 Months Unlimited: Bei Verträgen, die ab dem 01.03.22 abgeschlossen wurden, ist die Kündigung von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat auf das exakte Datum des Vertragendes möglich. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, mindestens immer um einen Monat. Er kann sodann ebenfalls mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden, ausgehend vom Datum des Vertragsabschlusses.
5.1.2) 12 Months Unlimited: Bei Verträgen, die vor dem 01.03.22 abgeschlossen wurden, ist die Kündigung ist von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat auf das exakte Datum des Vertragendes möglich. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vertraglich vereinbarte Zeit. Er kann sodann ebenfalls mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden, ausgehend vom Datum des Vertragsabschlusses.
5.2) Monthly Limited 12x: Die Kündigung ist von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat auf das exakte Datum des Vertragendes möglich. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat (Rolling Contract). Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Monate.
5.3) Monthly Unlimited: Die Kündigung ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen auf das exakte Datum des Vertragendes möglich. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat (Rolling Contract). Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Monate.
5.4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags kann in Anspruch genommen werden, wenn mit einem ärztlichen Attest eine dauerhafte Sportuntauglichkeit belegt wird. Ein endgültiger Standortwechsel berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung, da das Kursangebot grundsätzlich auch online angeboten wird. Ein Vertrag, der für die On- und Offline-Nutzung abgeschlossen wurde, kann in einen reinen Online-Vertrag umgewandelt werden. Eine Rückerstattung von Leistungen ist kategorisch ausgeschlossen.
5.5) Eine jede Kündigung hat schriftlich an FlowYoga.Hamburg, Stephanie Kohler, Fuhlsbüttler Straße 269, 22307 Hamburg zu erfolgen. Schriftlich bedeutet auf dem postalischen Weg, am besten per Einschreiben. E-Mails oder Nachrichten über Messenger-Dienste gehören nicht dazu, da sie der Textform nicht entsprechen.
5.6) Bei längerer Erkrankung des Vertragspartners oder ähnlichen nachweisbaren Härtefällen, die eine Nutzung des Studios für länger als acht Wochen verhindern, kann auf Verlangen des Vertragspartners der Vertrag mehr als einen Monat still gelegt werden. In solchen Fällen ist ein ärztliches Attest oder Vergleichbares vorzulegen. Die Mitgliedsbeiträge werden hierbei weiterhin entrichtet und das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch kostenfrei um die Anzahl der Ruhemonate, so dass die nutzungsfreie Zeit im Anschluss an das Vertragsverhältnis angehängt wird.
5.7) Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht weder nach Vertragsabschluss noch während der Leistungszeit des Vertrages.
Das außerordentliche Kündigungsrecht steht den Parteien stets frei.
5.8) Unterjährige Vertragsänderungen können nur in den nächst höheren Tarif vorgenommen werden. Eine Abstufung in eine untere Vertragsstufe ist erst nach der regulären Vertragslaufzeit möglich. Wird eine Vertragslaufzeit unterjährig vorgenommen, beginnt die Vertragslaufzeit von vorne.
5.9) Der Vertrag kann direkt über die Website gekündigt werden. Im bestehenden Fitogram-Account des Vertragspartners befindet sich dafür ein Kündigungsbutton.
6. Rücktritt/Stornierung, Eintritt Ersatzperson, nicht in Anspruch genommene Leistung:
6.1) Einzelkurse:
6.1.1) Einzelkurse, die per 1Card oder 10Card gebucht wurden können bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei storniert werden. Spätere Absagen, egal aus welchem Grund, sind zu 100% kostenpflichtig bzw. werden entsprechend als „teilgenommen“ gewertet. Gleiches gilt für „Limited-Verträge“.
Mitglieder mit „Unlimited-Vertrag“ können kostenfrei stornieren.
6.1.2) Die Stornierung muss eigenständig vom Vertragspartner im bestehenden Buchungsprogramm vorgenommen werden. Sollte das nicht möglich sein, ist FlowYoga.Hamburg schriftlich zu informieren.
6.1.3) Eine nicht in Anspruch genommene Leistung ohne aktive Stornierung ist unabhängig vom Grund nicht erstattungsfähig.
6.2) Einzelangebote:
6.2.1) Einzelangebote können bis 36 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei storniert werden. Absagen zwischen 36 und 24 Stunden vor Terminbeginn werden mit einer Pauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Tarifs berechnet. Spätere Absagen, egal aus welchem Grund, sind zu 100% kostenpflichtig.
6.2.2) Es steht dem Kunden bei der Berechnung von Pauschalen durch FlowYoga.Hamburg stets frei, nachzuweisen, dass der Veranstalterin ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe als der Pauschalen entstanden ist. FlowYoga.Hamburg behält sich vor, anstelle der genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistung konkret beziffern und belegen. Eine solche anderweitige Verwendung kann darin bestehen, dass der Termin an eine andere Person anderweitig vergeben wurde. Gekaufte Karten sind ohne Ausnahme nicht erstattungsfähig oder übertragbar.
6.2.3) Stornierungen von Einzelangeboten müssen stets schriftlich erfolgen. In Ausnahmefällen ist eine mündliche Absage auch möglich.
6.2.4) Eine nicht in Anspruch genommene Leistung ohne aktive Stornierung ist unabhängig vom Grund nicht erstattungsfähig.
6.3) Sonderveranstaltungen, Präventions- und sonstige geschlossene Gruppenkurse
6.3.1) Sonderveranstaltungen:
6.3.1.1) Workshops, Specials u.ä.:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 4 Wochen vor Beginn des Workshops/Specials, abzüglich 10% Bearbeitungsgebühr bezogen auf die Gesamtkosten*, möglich. Bis 14 Tage vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% der Gesamtkosten* erhoben. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen zum Workshop/Special wird die Gesamtgebühr zur Zahlung fällig. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung und auch bei Vorlage eines Attests**. Umbuchungen können einmalig bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung gegen eine Gebühr in Höhe von 5% der Gesamtkosten* durchgeführt werden und müssen schriftlich unter Angabe des neuen Veranstaltungstermins bekannt gegeben werden.
Die Stornierung erfolgt in schriftlicher Form vor Beginn des Workshops/Specials an info@flowyoga.hamburg. Stornierungen nach Beginn des Workshops/Specials können nicht berücksichtigt werden. Die Workshop/Special-Anmeldung ist verbindlich und die bereits gezahlten Teilnahmegebühren werden bei unentschuldigtem Fernbleiben nicht erstattet.
Alternativ zum Rücktritt kann der Teilnehmer kann der Teilnehmer eine geeignete Ersatzperson benennen, die den gebuchten Platz einnimmt und die die Voraussetzungen und Vorgaben der Ziffer 11.1 – 4 einzuhalten hat. In diesem Fall sorgt der Teilnehmer eigenverantwortlich für die Ersatzperson und teilt FlowYoga.Hamburg deren Namen und Anschrift rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, mit.
Sollte die Veranstaltung ausgebucht sein und für den Termin bereits eine Warteliste bestehen, behält FlowYoga.Hamburg sich das Recht vor, 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung, alle angemeldeten Teilnehmer von der Teilnehmerliste zu streichen, die die Teilnahmegebühr bis zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlt haben. Der somit frei gewordene Teilnahme-Platz wird für Interessenten auf der Warteliste wieder freigegeben.
- Die Gebühren verstehen sich immer inklusive gesetzlicher MwSt.
** Bei Vorlage eines Attests bis vor Veranstaltungsbeginn kann die Teilnahme einmalig kostenfrei auf einen Ersatztermin umgebucht werden. Wird der Teilnehmer nach Beginn der Veranstaltung krank, ist weder eine Umbuchung noch eine Erstattung möglich.
6.3.1.2) Retreats:
Bei einem Rücktritt für eine Retreat-Anmeldung, egal aus welchem Grund, gelten für den Vertragspartner ausnahmslos folgende Stornierungsbedingungen:
a) Bei einer Stornierung bis zu 12 Wochen vor einem gebuchten Termin erstattet FlowYoga.Hamburg 50 % des Gesamtpreises inklusive MwSt.. Sollte der Gesamtpreis bis dahin noch nicht gezahlt worden sein, erfolgt eine entsprechende Verrechnung. In jeden Fall sind 50% des Gesamtpreises fällig und der Vertragspartner erhält eine angepasste neue Rechnung.
b) Bei einer Stornierung bis zu 8 Wochen vor einem gebuchten Termin erstattet FlowYoga.Hamburg 35% des Gesamtpreises inklusive MwSt.. Sollte der Gesamtpreis bis dahin noch nicht gezahlt worden sein, erfolgt eine entsprechende Verrechnung. In jeden Fall sind 75% des Gesamtpreises fällig und der Vertragspartner erhält eine angepasste neue Rechnung.
c) Bei einer späteren Stornierung ist eine Erstattung nicht mehr möglich und der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig.
d) Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung und auch bei Vorlage eines Attests.
e) Der Vertragspartner hat die Möglichkeit zeitgleich mit der Abmeldung einen Ersatzteilnehmer zu nennen. In diesem Fall erstattet FlowYoga.Hamburg die volle Anmeldegebühr abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von € 70,— inklusive MwSt..
f) Sollte das Retreat aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl abgesagt werden, erstattet FlowYoga.Hamburg die Zahlung zu 100 % zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche wie Reise- oder Hotelkosten bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung, sind ausgeschlossen und auf eigene Kosten zu tragen.
6.3.3) Präventions- und sonstige geschlossene Gruppenkurse:
Diese Leistungen werden als Komplettpaket mit festgelegten Terminen gebucht. Sollte der Vertragspartner den Kurs nicht besuchen können, ist es möglich, dass eine geeignete Ersatzperson den gebuchten Platz einnimmt, die die Voraussetzungen und Vorgaben der Ziffer 11.1 – 4 einzuhalten hat. In diesem Fall sorgt der Teilnehmer eigenverantwortlich für die Ersatzperson und teilt deren Namen und Anschrift der Veranstalterin rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, mit.
Eine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt nicht. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung und auch bei Vorlage eines Attests.
a) Sollte das Komplettpaket aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl abgesagt werden, erstattet FlowYoga.Hamburg die Zahlung zu 100 % zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche wie Reise- oder Hotelkosten bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung, sind ausgeschlossen und auf eigene Kosten zu tragen.
6.3.3.1) Bei Gruppenanmeldungen ist ein Rücktritt der Gruppe ausgeschlossen, ebenso ein Teilrücktritt durch einen einzelnen Teilnehmer. Eine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt daher nicht.
a) Sollte das Komplettangebot aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl abgesagt werden, erstattet FlowYoga.Hamburg die Zahlung zu 100 % zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche wie Reise- oder Hotelkosten bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung, sind ausgeschlossen und auf eigene Kosten zu tragen.
7. Zahlung, Fälligkeit, Umsatzsteuer:
7.1) Für Einzel-Kurse, Workshops und Retreats:
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Teilnahme- oder Kursgebühr entsprechend der Rechnung umgehend auf das Konto von FlowYoga.Hamburg zu überweisen. Bei einer kurzfristigen Anmeldung zu einem Kurs (drei Tage oder kürzer vor Kursbeginn), kann in Absprache auch in bar vor Ort gezahlt werden.
7.2) Präventions- und Gruppenkurse:
Die Zahlung ist grundsätzlich im Voraus für alle Termine ohne Abzug in bar oder nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug fällig.
7.3) 5er-, 10er- und sonstige Zeitkarten:
Die Zahlung ist grundsätzlich im Voraus für alle Termine ohne Abzug in bar oder nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Die Karten sind ausnahmslos weder übertragbar noch bei Nicht-Beanspruchung erstattbar.
7.4) Einzelangebote:
Die Vergütung erfolgt entweder vor Ort am Tag der Leistungserbringung ohne Abzug in bar oder ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug auf das Konto von FlowYoga.Hamburg zu überweisen.
7.5) Werden auf die Teilnahme- oder Kursgebühr die fälligen Zahlungen vom Vertragspartner trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist die Veranstalterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.
7.6) Sofern FlowYoga.Hamburg besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage eines für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. FlowYoga.Hamburg ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.
7.7) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist FlowYoga.Hamburg berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
8. Vergünstigungen, Rabatte und Werbeaktionen:
Aktionsangebote sind auf den jeweils angegebenen Zeitraum beschränkt. Rabatte und Vergünstigungen aus Werbeaktionen schließen sich, soweit nicht anders angegeben, gegenseitig aus, d.h. für jede Buchung kann nur ein Rabatt oder eine Vergünstigung in Anspruch genommen werden. Bereits rabattierte Paket- oder Kompaktpreise sind von weiteren Rabattvergünstigungen ausgeschlossen.
Bei Umbuchung einer Veranstaltung entfallen Rabatte, die ggfs. auf die ursprünglich gebuchte Veranstaltung gewährt wurden, und es gelten dann die aktuellen Preise. Der Vertragspartner hat bei Umbuchung den Differenzbetrag nachzuentrichten.
9. Haftung:
9.1) FlowYoga.Hamburg wird die Räumlichkeiten und Trainingsutensilien in einem funktionierenden und verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufrieden stellenden Trainingsablauf zu gewährleisten. Ansonsten wird eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten oder ein Verstoß gegen vertragswesentliche Verpflichtungen vor, bei schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
9.2) Der Vertragspartner ist verpflichtet alle Informationen des Gesundheitszustandes vor Beginn des Kurses/Workshops/Retreats dem jeweiligen Lehrer mitzuteilen. Bei früheren Verletzungen oder körperlichen Einschränkungen sollte vor dem Einstieg in das Training ein Arzt bzw. Orthopäde konsultiert werden.
9.3) Der Vertragspartner nutzt die Einrichtung, alle Räumlichkeiten, Duschen, Umkleiden und das Angebot aller Kurse des Studios auf eigene Gefahr. Dies gilt auch für Videos on Demand.
9.4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten, allen Hilfsmitteln und AerialYoga-Tüchern pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten des Verursachers behoben.
9.5) Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken, mitgebrachten Traininingsutensilien sowie für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
10. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Vertragspartners:
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für die Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, FlowYoga.Hamburg unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen-, Gruppen- oder sonstigen Sondertarifen).
11. Gesundheitszustand und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
11.1) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Kurse und sonstigen Angebote von FlowYoga.Hamburg nur zu nutzen, wenn er nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung/dem Leistungserbringer klären. FlowYoga.Hamburg ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Vertragspartner zu tragen.
11.2) FlowYoga.Hamburg kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Vertragspartner ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder der Vertragspartner sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dabei behält FlowYoga.Hamburg den Anspruch auf die Teilnahmegebühr abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen, sofern diese entstanden sind.
11.3) Der Vertragspartner verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigem Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeiten oder das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auch bei Verstößen hiergegen behält sich FlowYoga.Hamburg vor, den Vertragspartner entsprechend Ziffer 11.2 von der Veranstaltung auszuschließen.
11.4) Verstößt der Vertragspartner trotz Abmahnung wiederholt gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstands oder die Hausordnung oder bei vorsätzlicher Sachbeschädigung oder anderen wichtigen Gründen, ist FlowYoga.Hamburg berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Hausverbot zu erteilen. Die Pflicht des Vertragspartners, die vereinbarten Monatsbeiträge bis zur nächstmöglichen ordentlichen Beendigung des Vertrages zu bezahlen, bleibt hiervon unberührt.
12. Änderungen des Kursangebotes, der Preise, der Öffnungszeiten u.ä.
12.1) FlowYoga.Hamburg behält sich vor, die geltenden Preise zu verändern. Die Preisänderung wird wirksam, wenn sie mindestens einen Kalendermonat zuvor durch Aushang in den Räumlichkeiten des Studios und durch Ankündigung auf der Webseite bekannt gegeben werden. Bereits erworbene Karten und Mitgliedschaftsverträge behalten ihre Gültigkeit zum vereinbarten Preis bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit.
12.2) FlowYoga.Hamburg behält sich vor, das Kursangebot bzw. die Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungs- und Wartungsarbeiten. Das Studio ist berechtigt, innerhalb jeden Jahres bei Umbauarbeiten o. ä. organisatorischen Gründen und zu bestimmten Ferienzeiten zu schließen, ohne dass dadurch die Zahlungsbedingungen berührt werden. Während gesetzlicher Feiertage bleibt das Studio geschlossen, ausser es wird anders angegeben. Ferientermine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
12.3) Alle Kursangebote, Workshops etc. können bei gesetzlichen Veränderungen, die eine Schließung des Studios oder eine Reduzierung der Teilnehmerzahlen vor Ort erzwingen, in Online-Kurse umgewandelt bzw., falls möglich auch zeitgleich per Livestream angeboten werden. Der Vertragspartner erklärt sich mit Abschluss des Vertrages damit einverstanden. Eine Umwandlung in ein Online-Angebot ergibt für den
Vertragspartner keinerlei Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr (s.a. 3.4))
12.4.1) laufende Kurse:
Im Falle von Krankheit, oder anderweitiger Verhinderung von Lehrern des Studios, wird sich FlowYoga.Hamburg bemühen, eine Vertretung für das jeweilige Angebot zu organisieren. Sollte dies nicht gelingen, so kann ein Kurs ausfallen. Der Ausfall eines Kurses berechtigt die Teilnehmer nicht zu einer Kürzung oder Anspruch auf Erstattung des Entgelts. Gleiches gilt für Kurse, die abgesagt werden, weil für diese Kurse nicht ausreichend Anmeldungen (mindestens 3 Teilnehmer*innen) eingegangen sind. Inhabern von Einzel- und Mehrfachkarten wird der abgesagte Termin gutgeschrieben.
12.4.2) Sonstige Angebote/Termine/Sondertermine:
12.4.2.1) FlowYoga.Hamburg ist berechtigt, die Leistungen persönlich oder durch eine gewählte Ersatzperson als Erfüllungsgehilfen zu erbringen. Kann ein Termin nicht selbst von FlowYoga.Hamburg durchgeführt werden, etwa aus gesundheitlichen Gründen, so kann FlowYoga.Hamburg einen Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Leistung bestimmen oder einen Ersatztermin anbieten.
12.4.2.2) Sollten für einen dieser Termine nicht ausreichend Anmeldungen (mindestens 3 Teilnehmer*innen) eingegangen, so kann dieser abgesagt werden. Eventuell bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Ist aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung des Kurses nicht möglich, so ist er zur Durchführung nicht verpflichtet. Die schon angemeldeten Personen werden rechtzeitig über den Kursausfall und/ oder eventuelle Änderungen informiert.
13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht:
Die Aufrechnung gegen Ansprüche von FlowYoga.Hamburg ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber FlowYoga.Hamburg.
14. Datenschutzbestimmungen:
14.1) Der Vertragspartner wird nach §33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Vertragspartner erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, außer der Vertragspartner erklärt sein Einverständnis dazu.
14.2) Der Vertragspartner hat jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten.
14.3) Der Inhalt der Datenschutzbestimmungen im Sinne dieser Ziffer 14 ist für den Vertragspartner jederzeit auf der Website von FlowYoga.Hamburg und im Studio (zu den Öffnungszeiten) einsehbar.
15. Urheberrecht:
Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen liegt bei FlowYoga.Hamburg. Jedwede weitere Nutzung der Veröffentlichungen, insbesondere Vervielfältigung und/oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Genehmigung von FlowYoga.Hamburg.
16. Fotos u.ä.
16.1) FlowYoga.Hamburg behält sich das Recht vor, bei Veranstaltungen wie z.B. Workshops, Ausbildungen, Retreats u.ä., Bildaufnahmen zu erstellen. Diese können zu Werbezwecken für Veranstaltungen, in den sozialen Medien, auf der Website www.flowyoga.hamburg und/oder für Flyer und Studioaushänge genutzt werden. Bevor die erstellten Bilddateien veröffentlicht werden, holt FlowYoga.Hamburg sich die entsprechende, schriftliche Einverständniserklärung der abgebildeten Personen ein, die damit die die Rechte unentgeltlich und zeitlich und räumlich unbegrenzt an FlowYoga.Hamburg abtreten.
16.2) Der Vertragspartner erwirbt mit der Teilnahme an den Veranstaltungen von FlowYoga.Hamburg keinerlei Recht an der Nutzung von Schutzrechten, Markennamen, Veranstaltungsbezeichnungen oder Werbemitteln für die Veranstaltung.
17. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung
17.1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen, einschließlich dieser Bestimmung, bedürfen der Schriftform.
17.2) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Hamburg vereinbart.
17.3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.